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Lehm – Normen und Vorschriften!

Die Behauptung, Lehm sei kein genormter Baustoff und daher gäbe es auch keine Gewährleistung, ist Unsinn. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen zwar weder DIN-Vorschriften noch sonstige Erlässe vor. Das bedeutet dies aber keineswegs, dass sich die Arbeiten mit Lehm in einem rechts- und vorschriftenfreien Raum bewegen und im Schadensfall nicht belangt werden können

Stand der Technik!
Was die Anwendung und Ausführung betrifft, ist für Handwerker der Stand der Technik und die anerkannten Regeln des Handwerks maßgebend. Für Hersteller von Lehmbaustoffen gilt die Produkthaftung. Auch nicht genormte Putzmörtel, von denen es neben Lehm auch noch eine Reihe anderer gibt, sind sinngemäß wie genormte Mörtel anzuwenden.

Alles in allem ist die Rechtslage – und damit auch das Recht des Endverbrauchers – mit der bei konventionellen Produkten vergleichbar und wird in der Rechtssprechung auch so angewendet. Im Gegenteil, der Tatbestand, dass es sich beim verwendeten Baustoff um Lehm handelt, spielt keine Rolle. Die dem Handwerker vertrauten Vorschriften, wie z.B. die DIN 18350 oder DIN 18550 haben auch hier volle Gültigkeit!

Chancen erkennen und lernen!
Nach allen Erfahrungen gibt es speziell für Endverbraucher sogar Vorteile, wenn sie einen Handwerker mit der Ausführung von Lehmputzarbeiten beauftragen. Der Handwerker, der in diesen Arbeiten durchaus eine Marktchance in einem ansonsten mehr als schwierigem Umfeld sieht, wird sich weitaus mehr um eine ordentliche und hochwertige Ausführung bemühen, weil neue Baustoffe und neue Verarbeitungsweisen automatisch mehr Engagement einfordern. Der Handwerker wiederum erkennt, dass die Anwendung durchaus vergleichbar ist mit seinen bisherigen Leistungen, was die notwendige Sicherheit bei der Ausführung gewährleistet. Daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn die Reklamationsrate bei Lehmputzarbeiten erstaunlich gering ist.