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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der LESANDO GmbH, Lange Länge 8, 97337 Dettelbach

Gültig ab dem 1. November 2007 bis auf Widerruf, Änderung oder Neuauflage

  1. Allgemeines,
    1. Die LESANDO GmbH, Innovation in Lehm, in der Folge LESANDO genannt, liefert ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Verkaufs- und Lieferbedingungen. Etwaigen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, LESANDO erklärt sich in Schriftform damit einverstanden.
    2. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden, für alle unsere zukünftigen Angebote und Verkäufe.
    3. Abmachungen oder Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Absprachen, die beispielsweise durch unsere Außendienstmitarbeiter getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Inhalt und Umfang unserer Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des schriftlichen Angebotes oder dem Inhalt unseres Bestätigungs-schreibens. Der Inhalt von Prospekten, insbesondere dort gemachte Herstellerangaben, dient lediglich der Erläuterung und ist nicht Gegenstand des mit uns vereinbarten Vertrages.
    2. Der Umfang unserer Leistung bei der Materiallieferung beschränkt sich auf das Zustellen frei Bordsteinkante und beinhaltet nicht den Transport zum eigentlichen Einbau-/Lagerort. Soll die Ware an einen Ort auf dem Firmen- oder Baustellengelände verbracht werden, so ist dies gegen Aufpreis möglich, der im Einzelfall bei uns zu erfragen ist. Der Besteller hat bei Palettenanlieferung für eine zügige Entladung mittels Stapler oder Kran zu sorgen. Ist dies nicht der Fall, können unsererseits entstandene Kosten dem Besteller verrechnet werden.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Sofern in den einzelnen Preislisten der Produkte nicht anders vermerkt, handelt es sich stets um Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Anlieferung erfolgt nach den in den jeweiligen Preislisten bzw. deren Vorbemerkungen aufgeführten Lieferkosten.
    2. Mit Erscheinen der jeweils neuesten Preisliste verlieren alle vorangegangenen Vereinbarungen ihre Gültigkeit.
    3. Auf Warenrechnungen wird bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto gewährt; innerhalb von 20 Kalendertagen sind sie rein netto zur Zahlung fällig. Ausgenommen von jeglichen Skonto-, Bonus- und Rabattvereinbarungen sind sämtliche Fracht- und Transportkosten sowie Sonderangebotswaren, Werbemittel o.ä.
    4. Erteilt uns der Kunde die Berechtigung zum Rechnungsausgleich mittels Abbuchungsverfahren, gewähren wir 4 % Skonto. Für die Verrechnung der Fracht-, Transport- und sonstigen Kosten (s. 3.) gilt das unter 3. gesagte.
    5. Gemäß § 284 Abs. 3 BGB beginnt 30 Tage nach Zugang der Rechnung der Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Je nach Zahlungsbedingung kann auch zu einem früheren Zeitpunkt gemahnt werden. In diesem Fall tritt der Verzug mit der ersten Mahnung ein. Bei Verzug können wir nach unserer Wahl 6 %-Punkte über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz oder denjenigen Zinssatz berechnen, den wir für bankübliche Kontokorrent-kredite entrichten müssen.
    6. Für Mahnungen nach Verzug können wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,-- € je Mahnung erheben.
    7. Rechnungen über Warenlieferungen zu Vorzugs-preisen (Sonderangebote, Eigenbedarf etc.) sind sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens aber 7 Tage nach Rechnungsdatum, ohne weitere Rabatte, Bonusse oder Skontos auszugleichen.
    8. An unsere Preise in Angeboten halten wir uns maximal 3 Monate gebunden.
    9. Skontos werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
    10. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dies gilt nicht, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind. In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift zur Bestätigung.
    11. Alle Forderungen von LESANDO werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Kunde gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. LESANDO ist in solchen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder bei Verschulden Schadenersatz zu verlangen.
    12. Der Käufer ist nicht berechtigt zu Teilzahlungen oder Rechnungskürzungen, auch wenn dies branchenüblich sein sollte. Akzeptierte Zahlungsweisen in € (Europäische Gemeinschaftswährung als ausschließliche Währung) sind bar, Scheck oder Überweisungen. Wechsel, Schuldverschreibungen etc. werden nicht akzeptiert.
    13. Bei gelieferten Waren in Pfandgebinden (Big-Bags, Paletten etc.) sind diese Gebinde während der Übergabe kostenfrei zu tauschen oder werden in Rechnung gestellt. Die spätere Rückgabe von Pfandgebinden durch den Kunden an LESANDO erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Vergütung des Pfandbetrages setzt einen unbeschädigten, einwandfreien, gebrauchstaug-lichen und uneingeschränkt wieder verwendbaren Zustand des Pfandgebindes voraus.
    14. Einweggebinde, Verpackungsmaterial und Umverpackungen sind Bestandteil der bestellten Ware und gehen in das Eigentum des Bestellers über. Ebenso unterliegt die Abfallentsorgung aller mit der bestellten Ware verbundenen sonstigen Materialien (Verpackungen etc.) der Entsorgungspflicht des Bestellers.
  4. Warenrücknahme und Einlagerung
    1. Warenrücknahmen sind nur bei Lagerware innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt der Ware möglich. Sonderfarbtöne, Sonderprodukte, eigens nach Kundenwunsch produzierte oder preisreduzierte Ware („Sonderangebote“), die keine Lagerware darstellen, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
    2. LESANDO ist nicht verpflichtet, Ware in Kommission zurückzunehmen und für den Käufer Abnehmer zu suchen.
    3. Die Rücknahme setzt einen einwandfreien, gebrauchsfähigen und wieder veräußerbaren Zustand der Ware voraus. Bei Beschädigungen oder Verschmutzungen, die nach Einschätzung von LESANDO einen Weiterverkauf der Ware nicht möglich machen, erfolgt keine Rücknahme bzw. Warengutschrift. Ferner gilt das unter 1. gesagte.
    4. Die Rücknahme- und Einlagerungskosten betragen 15 % des verrechneten Warenwertes. Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. LESANDO behält sich eine Qualitätsprüfung des Materials vor. Der schließlich festgestellte Warenwert, abz. der o.g. Kosten für die Rücknahme, wird in Form einer Warengutschrift, nicht aber in bar oder Überweisung gewährt; ungeachtet der Frage, ob nach dieser Rückgabe eine weitere Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und LESANDO bestehen wird („letztes Geschäft“).
  5. Gefahrübergang und Entgegennahme
    1. Der Vertragsgegenstand ist dem Kunden übergeben und die Gefahr für Untergang und Verschlechterung auf ihn übergangen, wenn
      1. im Falle des Verkaufs ab Lager (Abholung) der Kaufvertrag oder der Lieferschein oder die Rechnung schriftlich ausgefertigt und vom Kunden oder von einer in seinem Namen auftretenden Person unterzeichnet ist;
      2. im Falle der Leistung des Herstellers an uns dem Kunden schriftlich angezeigt ist, dass der Vertragsgegenstand bei LESANDO angekommen ist und vom Kunden bzw. von einer von ihm beauftragten Person abgeholt werden kann;
      3. LESANDO trägt Sorge für ordnungsgemäße Einlagerung der Ware; Schäden, die bei der Auslagerung entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers;
      4. im Falle der Versendung ab Lager (Auslieferung), die Ware beim Besteller eintrifft und per Empfangsbestätigung angenommen wird.
      5. im Falle der Leistung durch den Hersteller an den Kunden direkt der Vertragsgegenstand beim Kunden eingetroffen ist.
  6. Lieferzeit
    1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag schriftlichen Bestellung oder mit Rückfax der unterschriebenen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
    2. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
    3. Falls LESANDO selbst in Verzug gerät, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Dies gilt nicht, soweit in den gesetzlichen Fällen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und im Falle des Verschuldens Schadenersatz verlangen, wenn die Ware ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurde.
    4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen LESANDO die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die LESANDO die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen. Der Kunde kann von LESANDO eine Erklärung verlangen, ob zurück getreten oder innerhalb einer angemessenen Frist geliefert wird. Erklärt sich LESANDO nicht, kann der Kunde zurücktreten.
    5. Teillieferungen durch LESANDO sind möglich.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LESANDO.
    2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt aber stets für LESANDO als Hersteller. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung resultierenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber an LESANDO in vollem Umfang ab. LESANDO ermächtigt den Kunden hiermit widerruflich, diese Forderungen einzuziehen. Der Widerruf kann nur ausgeübt werden, wenn die Sicherung der Forderungen von LESANDO gefährdet ist.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, LESANDO von Pfändungs- bzw. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Ergeben sich aufgrund nachvollziehbarer Informationen Anhaltspunkte dafür, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigt ist, so ist LESANDO berechtigt, die Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung gemäß vorstehender Ziffer zu untersagen bzw. deren Rückgabe auf Kosten des Kunden an LESANDO zu verlangen.
    4. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist LESANDO nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt, der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von LESANDO beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren darf.
  8. Abnahme, Sachmängelhaftung und sonstige Haftung
    1. Eintritt und Rechtsfolge der Sachmängelhaftung bestimmen sich ausschließlich nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.
    2. Nimmt der Kunde eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt oder erkennen kann, so stehen ihm keine Sachmängelansprüche zu, auch dann nicht, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme der Sache vorbehält.
    3. Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Rüge innerhalb dieser Frist. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Diesbezüglich ist ein schriftlicher Vermerk auf den Frachtpapieren des Spediteurs zu leisten. Ausgenommen sind notwendige Untersuchungsmaßnahmen.
    4. Die Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit der Zustimmung von LESANDO zulässig. Die Frachtkosten sind vom Kunden vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
    5. Für Schadenersatzansprüche gilt eine einjährige Verjährungsfrist ab Lieferung der Kaufsache.
    6. LESANDO übernimmt keine Garantie für das Beschaffungsrisiko.
  9. Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Kitzingen. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Kitzingen ausschließlicher Gerichtsstand. Zuständig ist somit, je nach Streitwert, das Amtsgericht Kitzingen bzw. das Landgericht Würzburg.
    2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechts wird abgedungen.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Dettelbach, 1. November 2007