Nach dem zweiten Weltkrieg, als Deutschland weitgehend in Schutt und Asche lag, erlebte Lehm als Baustoff einen unerhofften Aufstieg, da das Rohmaterial im Prinzip überall und in nahezu unbegrenzter Menge zur Verfügung stand. Die Kosten waren sehr gering und wer keine andere Möglichkeit hatte, der griff eben auf Lehm zurück. Es prägte sich in der Nachkriegszeit der Begriff des „Arme-Leute-Baustoffs“ und mit einsetzendem wirtschaftlichen Aufschwung ging die Bedeutung von Lehm wieder zurück. 1971 verschwand der Baustoff aus den Normen und Vorschriften.

Baustoffe werden geprüft, können DIN-Normen entsprechen, bauaufsichtliche Zulassungen besitzen usw. Sie müssen es aber nicht, teilweise ist es gar nicht möglich, gewisse Baustoffe den allgemein gültigen Normen und Vorschriften zu unterwerfen. Wenn wir uns mit Fragen der Gewährleistung befassen, müssen wir zunächst erkennen, dass es wesentliche Nutzungsunterschiede beim Baustoff gibt. Wir sprechen immer von Lehm, ganz gleich, ob es sich nun um einen Plattenwerkstoff, einen Maschinenputz, einen Lehmstein, loses Material oder um was auch immer handelt. Die Anwendung dieser Baustoffe ist jedoch meist extrem unterschiedlich. Der Werkstoff Lehm als solcher lässt sich demzufolge nicht ohne weiteres standardisieren.

Die Lehmprodukte von LESANDO sind keine DIN-Baustoffe und verfügen auch nicht über eine bauaufsichtliche Zulassung. Das bedeutet aber nicht, dass man sich mit dem Baustoff Lehm dadurch in einem rechtfreien Raum bewegt. Der Hersteller haftet für seine Produkte, für zugesicherte Eigenschaften, für Funktionalität, für die Anwendungssicherheit usw. Kein Unterschied also zu herkömmlichen Produkten. Und auch der Anwender (z.B. der Handwerker) kann sich im Schadensfall nicht darauf berufen, er habe ja keinen „zugelassenen“ Baustoff gehabt. Es begegnet uns leider immer wieder, dass einige – auch gewerbliche – Anwender der Ansicht sind, es gäbe bei der Arbeit mit Lehm keine Gewährleistung, keine Regressansprüche, keine Nachbesserungspflichten oder sonstige verbraucherfreundliche Regularien. Das stimmt nicht!

An die Stelle von nicht greifenden Normen und Vorschriften treten genauso verpflichtende allgemeingültige Vereinbarungen wie der Stand der Technik, die anerkannten Regeln des Handwerks oder eine allgemeine Sorgfaltspflicht im Umgang und in der Anwendung von Baustoffen. Lehm nimmt also keineswegs eine Sonderstellung ein und entbindet absolut nicht von Gewährleistungs-ansprüchen durch den Auftraggeber. Im Grunde ist die Regelung sehr einfach wie verständlich und einleuchtend: wer einem Produkt nicht traut, wem die Ausführung suspekt ist oder wer technische Bedenken hat, der sollte den Auftrag ablehnen. Nimmt er an, unterliegt seine Leistung den gleichen Rechten und Pflichten wie mit jedem anderen Baustoff auch. Sich für Lehm zu entscheiden heißt nicht, Ansprüche aufzugeben.